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Bundesrat stimmt Russpartikelfilter-Förderung zu!
Die Steuer-Schraube dreht sich
Die Steuer-Schraube wird nachgezogen: Für Diesel-Pkw ohne Russpartikelfilter, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmalig zugelassen worden waren, ist ab 1. April 2007 ein jährlicher Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum zu zahlen. Für einen Diesel-Pkw mit 2.000 cm³ Hubraum würde sich dadurch die Kfz-Steuer um 24 Euro jährlich erhöhen.
Neuwagen, die nach dem 31.12.2006 zugelassen werden und den zukünftigen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse (0,005 g/km) nicht einhalten (Partikelminderungsstufe PM5) werden ebenfalls mit dem 1,20 Euro-Malus belegt. In beiden Fällen ist der Zuschlag bis Ende 2010 befristet.
Die Steuer-Schraube wird gelockert: Die Partikelfilter-Nachrüstung eines bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassenen Diesel-Pkw, die bis spätestens 31. Dezember 2009 erfolgt ist, wird mit einem Einmalbetrag von 330 Euro gefördert. Für Nachrüstungen, die bereits ab 1. Januar 2006 stattgefunden hatten bzw. bis 31. März 2007 erfolgen, beginnt die steuerliche Förderung einheitlich am 1. April 2007. Bei später nachgerüsteten Fahrzeugen ist der Förderbeginn identisch mit dem Tag der Eintnragung in die Fahrzeugpapiere.
Neuwagen mit Partikelfilter erhalten, wann auch immer sie zugelassen worden waren bzw. werden, grundsätzlich keine Förderung.
Welche Vorteile habe ich durch die Nachrüstung meines Fahrzeuges mit einem Partikelfilter?
Der Partikelausstoß eines Diesel-Fahrzeuges wird deutlich reduziert, je nach Fahrzeug um etwa 30 bis 40 Prozent der Partikelmasse bzw. 90 Prozent der Partikelzahl. Der ADAC hat bereits in seinem Abgaslabor nachgewiesen, dass die Nachrüsttechnik ihre Versprechungen einhält. Sie leistet damit einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und von Gesundheit.
Die technischen und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Partikelfilter liegen endlich auf dem Tisch. Jetzt können die Anbieter ihre Nachrüstsysteme so auslegen, dass diese später in den Genuss einer möglichen, aber noch nicht verabschiedeten steuerlichen Förderung kommen. Und dass damit ausgestattete Fahrzeuge bei den möglichen, vom ADAC jedoch stets abgelehnten Fahrverboten trotz weiterhin unterwegs sein dürfen.
Mit dem Einbau eines Diesel-Partikelfilters ändert sich die grundlegende Abgasnorm des Fahrzeuges nicht, da in dieser Norm neben den Partikeln auch die Schadstoffe NOx, HC und CO limitiert sind, auf die der Filter keinen wesentlichen Einfluss hat.